Gebäudeabsteckung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind seit 01.01.2007 gleichzeitig auch Prüfsachverständige für Vermessungswesen nach der Hessischen Bauordnung. Sie führen Gebäudeabsteckungen regelmäßig durch und bescheinigen nach §65 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Bauordnung, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist. Der Bauherr erhält so die Sicherheit, dass sein Projekt an der richtigen Stelle errichtet wird. Gleichzeitig haben die Nachbarn die Sicherheit, dass durch das Einhalten der Baugenehmigung bei der Absteckung ihre Rechte gewahrt sind.

Grobabsteckung

Bei der Grobabsteckung wird das Projekt zunächst in Zentimetergenauigkeit für den Erdaushub in die Örtlichkeit übertragen. Die Notwendigkeit hierzu richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen auf dem Baugrundstück und der Geometrie des Bauvorhabens.

Feinabsteckung

Bei der Feinabsteckung werden die  Baupläne nach Lage und Höhe exakt in die Örtlichkeit übertragen. Entweder geschieht dies durch Anzeige auf dem Schnurgerüst oder durch Direkabsteckung.