Liegenschaftsplan (Lageplan zum Bauantrag)

Der Liegenschaftsplan ist auf der Grundlage der Liegenschaftskarte aufzustellen und muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen Grundstücke (umliegende Grundstücke) nachweisen.
Der Liegenschaftsplan basiert auf den Daten des Liegenschaftskatasters und muss daher durch eine Vermessungsstelle gefertigt werden, die kompetent mit diesen Daten umgehen kann. In Abstimmung mit dem Architekten, der das Gebäude detailliert plant, wird die genaue Lage des Projekts maßstabsgerecht und vermaßt eingetragen.

Für die Beurteilung und Genehmigung des Bauvorhabens sind außerdem auch die Höhenlage des Baugrundstückes, die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken mit Nutzungsart, Geschoßzahl und Dachform darzustellen. Diese Informationen werden bei einem Ortsvergleich erfasst, bei dem unser Vermessungstrupp auch die Übereinstimmung des in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Inhaltes mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen überprüft.
Je nach Lage und Verhältnissen auf dem Baugrundstück können weitere planungsrelevante Erfordernisse auftreten, wie z. B.:

  • Nachweis des relevanten Baumbestandes gem. Baumschutzsatzung
  • Angabe von First- und Gesimshöhen benachbarter Bebauung
  • Höhenaufnahmen als Grundlage für Abstandsflächenberechnungen und -nachweise
  • Nachweis von Straßenlaternen, Kanaldeckeln, Wasserschiebern und weiteren topographischen Elementen, die für die Planung der Ver- und Entsorgung bedeutsam sein können
  • Darstellung des amtlichen Planungsstandes gemäß Bebauungsplan