Grenzfestellung und Grenzanzeige

 

Die Grenzfeststellung dient der Wiederherstellung von nicht mehr vorhandenen Grenzpunkten oder zur Überprüfung vorgefundener Grenzpunkte auf Übereinstimmung mit dem Katasternachweis. Hier werden die Grenzpunkte und der Grenzverlauf formell und mit Rechtssicherheit festgestellt. Über das Ergebnis werden alle Beteiligten durch einen Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid rechtsmittelfähig informiert.

 

Für manche Zwecke ist eine Grenzanzeige ausreichend. Unter der Voraussetzung eines zweifelsfreien Katasternachweises wird nach einer Grenzuntersuchung ein Grenzpunkt technisch angezeigt. Hierbei wird eine nicht dauerhafte Markierung des Grenzpunktes vorgenommen, damit z. B. der Ausbau der Außenanlagen oder die Errichtung eines Zaunes an der richtigen Stelle erfolgen kann.

 

Gerne beraten wir Sie, ob für Sie eine Grenzfeststellung oder eine Grenzanzeige in Frage  kommt.