Vereinfachtes Umlegungsverfahren

Das vereinfachte Umlegungsverfahren (Grenzregelung) ist ein Bodenordnungsverfahren, das verfahrensmäßig einfacher als die klassische Umlegung zu handhaben ist, da nur zwei Verfahrensbeschlüsse zu fassen sind und die Vorschriften der Umlegung nur eingeschränkt angewendet werden.

 

Grenzregelungsverfahren können zur Verwirklichung von Bebauungsplänen oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung durchgeführt werden.

 

Der Zweck der vereinfachten Umlegung wird dadurch erreicht, dass

  • unmittelbar aneinandergrenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke unter­einander getauscht werden oder
  • Grundstücke, insbesondere Splittergrundstücke oder Teile von Grundstücken einseitig zuge­teilt werden, falls diese nicht selbständig bebaubar sind. Eine einseitige Zuteilung muss im öffentlichen Interesse geboten sein.