Grundstücksteilung

 

Um ein bebaubares Grundstück zu erhalten, ist oft eine Teilungsvermessung notwendig. Hierbei werden Grundstücksgrenzen neu gebildet oder so verändert , daß eine sinnvolle Nutzung entstehen kann. Eine Teilungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich, es sind aber weiterhin die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie planungsrechtliche Belange (Teilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) einzuhalten.

 

 

Bei der Vermessung  werden die alten Grenzen soweit wie nötig hergestellt und überprüft. Danach werden die neuen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen und auf Antrag abgemarkt. Im Büro werden dann die neuen Flächen berechnet und die Unterlagen zur Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster fertig gestellt. Das Ergebnis der Übernahme ist der Veränderungsnachweis. Mit ihm kann dann die Umschreibung der neuen Grundstücke im Grundbuch erfolgen.

 

 

Wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne bei der Planung der neuen Grenzen.