
Ingenieur- & Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Willi Sell
Rudolf-Dietz-Str. 13
65520 Bad Camberg
Telefon 06434/9499-0
Telefax 06434/9499-10
Freecall 08000-VERMESSUNG
E-Mail
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:30 - 16:30 Uhr
Vertriebspartner des
Hessischen Landesamtes für
Bodenmanagement und Geoinformation und Zugelassen für das Land Hessen als Vermessungsstelle nach § 15 des Hessischen Vermessungsgesetzes
Über Uns

Das im Jahre 1982 in Mainz gegründete, und 1995 in das Bundesland Hessen umgezogene Vermessungsbüro hat seinen
Sitz in Bad Camberg.
Zu unseren Kunden gehören Städte und Gemeinden, Industrieunternehmen, Bauträger, private Auftraggeber, Architekten und viele mehr. Unser Büro liegt im Zentrum von Bad Camberg mit unmittelbarem Anschluß an alle Verkehrsanbindungen, so daß wir von hier aus die Einsatzorte unserer Kunden schnellstmöglich erreichen können.
Die "Öffentliche Bestellung" erfordert ein besonderes berufliches Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet mit einer Berufsordnung den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur dazu,
- seinen Beruf gewissenhaft und unparteiisch auszuüben
- die Beteiligten sachgemäß zu beraten
- Verschwiegenheit zu bewahren
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt Aufgaben auf allen Gebieten des Vermessungswesens wahr und wird insbesondere beratend und gutachtlich tätig, soweit er auf Grund seiner Ausbildung und Berufserfahrung sachkundig ist. Neben den beiden klassischen Aufgaben (Vermessungen im Liegenschaftskataster; Beurkundung von Tatbeständen, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben) tritt er unter Berufung auf seinen Berufseid auch als Sachverständiger auf.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind seit 01.01.2007 gleichzeitig auch Prüfsachverständige für Vermessungswesen nach der Hessischen Bauordnung.
Der ÖbVI ist kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Er ist ein mit öffentlich-rechtlichen Vermessungsaufgaben Beliehener und zugleich freiberuflich tätiger Unternehmer. Damit kann er einerseits hoheitliche Vermessungen im Kataster durchführen, Beurkundungen vornehmen und Bescheinigungen ausstellen, andererseits privatrechtliche, ingenieurtechnische Vermessungen ausführen und dokumentieren.
Aufgrund der hohen Verantwortung wird die Art der Aufgabenwahrnehmung neben den Festlegungen im Hessischen Vermessungsgesetz vom 02.10.1992 auch in einer Berufsordnung definiert.
Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und setzt die persönliche Eignung und ein sehr hohes fachliches Qualitätsniveau voraus (Hochschulstudium, Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Dienst (2. Staatsexamen), mehrjährige Erfahrung in der Ausführung von Katastervermessungen, erfolgreiches Zulassungsgespräch).
Die Berufsausübung wird in regelmäßigen Abständen durch die zuständige Fachaufsichtsbehörde (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, ehemals Hessisches Landesvermessungsamt) überprüft.

